Der Oberste Gerichtshof hat am Oktober durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Piska als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Walenta, Dr. Schneider und Dr. Felzmann als weitere Richter, in Gegenwart des Richteramtsanwärters Dr. Stöger, und der Verteidiger Dr. Werner Weiss und Dr. Johannes Stern, jedoch in Abwesenheit der Angeklagten zu Recht Erpressung Nötigung Prostituierte Standplatz. Der Ausspruch des Erstgerichtes über die Anrechnung der Vorhaft wird aus dem angefochtenen Urteil übernommen. Die Nichtigkeitsbeschwerden der Angeklagten und die Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft im übrigen werden verworfen. Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am Wie die Generalprokuratur zutreffend ausführte, kommt nur der Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft teilweise Berechtigung zu. Hingegen erweisen sich die Nichtigkeitsbeschwerden der beiden Angeklagten als nicht begründet. Eine echte Ideal- Konkurrenz beider Delikte kommt demnach entgegen der von der Staatsanwaltschaft vertretenen Auffassung nicht in Betracht. Durch die begehrte Beweisaufnahme sollte die Richtigkeit seiner Behauptung dargetan werden, er habe Ende Oktober diese Zeugin in Italien Erpressung Nötigung Prostituierte Standplatz und sie daher dort gesucht. Da dieser im angefochtenen Urteil ohnedies als erwiesen angenommene Umstand vgl. Die weiters vom Beschwerdeführer in seiner Mängelrüge - im übrigen zu Unrecht vgl. April gestellten Band II, S und in der letzten Hauptverhandlung am Band II, S und sowie S Dort ist vielmehr nur von einem Zuführen oder Anwerben die Rede. Das gleiche gilt auch für die gegen das Urteilsfaktum II. Denn es war - wie bereits bei der Behandlung der Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft dargelegt - die erstgerichtliche Beurteilung des dem Schuldspruch zu Punkt II. Im Urteilsfaktum II. Foregger-Serini, StGB 3Anm. Somit versagt auch die gegen den Schuldspruch zu Punkt II. Band I, S sowie Band II S und Diese Förderung durch den Beitragstäter kann auch in einer psychischen Unterstützung des unmittelbaren Täters, etwa im Bestärken des Tatentschlusses, gelegen sein sogenannte psychische oder intellektuelle Beihilfe. Das Erstgericht nahm einen solchen psychischen Tatbeitrag im Urteilsfaktum I. Auf der Grundlage dieser Strafzumessungsgründe erachtet der Oberste Gerichtshof eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren für angemessen. Das den genannten Angeklagten betreffende, im zweiten Rechtsgang gefällte Urteil des Landesgerichtes Linz vom Die vom angefochtenen Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom Bei gemeinsamer Aburteilung aller den mehrfach zitierten Urteilen des Landesgerichtes Linz und des Landesgerichtes Salzburg zugrundeliegenden Taten wäre unter Berücksichtigung der von den Schöffengerichten im wesentlichen zutreffend angenommenen Strafzumessungsgründe sowie der Persönlichkeit des Angeklagten und des Umfanges seiner verschiedenen Tatbeteiligungen eine Freiheitsstrafe von vier Jahren angemessen. Da mit Urteil des Landesgerichtes Linz eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verhängt wurde, ergibt sich im vorliegenden Verfahren eine Zusatzstrafe von einem halben Jahr. OGH Entscheidungen. OGH Volltexte. Inhalt Begründung Rechtliche Beurteilung.
Stöger, und der Verteidiger Dr. Aus deren Anlass wird das Urteil, das im Übrigen unberührt bleibt, im Strafausspruch nach dem Finanzstrafgesetz aufgehoben und im Umfang der Aufhebung zu Recht erkannt:. AmigaAI Monitoring Legal Tech. Berlin, Boston: De Gruyter. MLA APA Harvard Chicago Vancouver. Ratz und Dr.
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Gefühlsbeteiligung gegen Entgelt - Geld oder son-. Sie wollten sie also zu einem Unterlassen und somit zu einer tatbestandlichen. Die Prostituierte gibt sich zum Zwecke der Be- streitung ihres Lebensunterhalts in der Regel ohne. Opferreaktion veranlassen. Prostituierte sein – zur Prostitution oder zur Mitwirkung an einer porno- grafischen Darbietung an, er bietet sie einem anderen an oder vermit- telt sie. Das Internet spielt im Bereich der sexuellen. Kinderprostitution, Kinderpornographie, sexuelle Handlung mit Kindern oder sexuelle Nötigung. ihrem üblichen Standplatz ihrem Gewerbe nachzugehen.Aus der Zeitschrift Juristische Rundschau. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich bei De Gruyter, um das Produkt zu bestellen. Your purchase has been completed. Auch dieser Beschwerdeführer vermag mit seiner Verfahrensrüge Z 4 die entscheidende Beeinträchtigung wesentlicher Entlastungsrechte nicht darzulegen. Das Schöffengericht hat die Strafzumessungsgründe richtig angenommen und ist im Ergebnis zu der personalen Täterschuld und dem objektiven Unrechtsgehalt der Taten angemessenen Unrechtsfolgen gelangt, zu deren Korrektur sich der Oberste Gerichtshof in keiner Richtung bestimmt fand. Erschienen im Druck: Rath, jedoch in Abwesenheit der Angeklagten zu Recht erkannt:. Chapters in this book 11 Frontmatter. Philipp als weitere Richter, in Gegenwart des Richteramtsanwärters Mag. OGH Entscheidungen. Putativnotwehr bei nächtlicher Durchsuchung unter heimlichem Eindringen" Juristische Rundschau , no. Schneider Ed. Keine Verweise gefunden. Auch die Einwände der undifferenziert ausgeführten Mängel- und Tatsachenrügen Z 5, 5a schlagen nicht durch. Der Ausspruch des Erstgerichtes über die Anrechnung der Vorhaft wird aus dem angefochtenen Urteil übernommen. Strafvollzug: Erwachsenenbildung. Berlin, Boston: De Gruyter, Band II, S und sowie S Ihr Kauf ist abgeschlossen. Hingegen erweisen sich die Nichtigkeitsbeschwerden der beiden Angeklagten als nicht begründet. MLA APA Harvard Chicago Vancouver. Juristische Rundschau. MLA APA Harvard Chicago Vancouver. Ausgehend von dem als Grundlage für die Errechnung der Strafobergrenze nicht gesondert erschwerend zu berücksichtigenden Gesamthinterziehungsbetrag erweist sich die im Spruch ersichtliche - mit der vom Erstgericht verhängten idente - Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe auch unter Berücksichtigung aller Tatmodalitäten und des längeren Zurückliegens der Angriffe und der Verfahrensdauer als tat- und tätergerecht. Bierlein, der Vertreterin der Finanzstrafbehörde Dr. Es versagen aber auch die gegen den Schuldspruch wegen des Finanzvergehens III vorgebrachten rechtlichen Argumente Z 9 lit a :. Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerden werden verworfen. Das den genannten Angeklagten betreffende, im zweiten Rechtsgang gefällte Urteil des Landesgerichtes Linz vom Dort ist vielmehr nur von einem Zuführen oder Anwerben die Rede. Putativnotwehr bei nächtlicher Durchsuchung unter heimlichem Eindringen.