Auf Dating-Plattformen suchen Nutzer nach neuen Bekanntschaften und zukünftigen Beziehungen. In einem Urteil beschäftigte sich das LG Berlin nun mit sogenannten iNutzern. Hierbei handelt es sich um vom Plattformbetreiber erstellte und moderierte Fake-Profile. Für den Nutzer ist dabei nicht unbedingt ersichtlich, dass er bei seiner Online-Beziehungssuche nicht nur auf echte Kandidaten trifft. Verwendet eine Online-Dating-Plattform von ihr erzeugte Fake-Profile, muss sie diese für ihre Nutzer deutlich kennzeichnen. Hierfür reicht es nicht aus, dass der Einsatz solcher Profile, lediglich in den AGB erwähnt wird. Das entschied das Landgericht LG Berlin im Rahmen einer Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände vzbv gegen die Betreiberin einer Dating-Plattform d LG Berlin, Urt. Zum Dating-Angebot des Onlineportals gehörten, neben den üblichen Profilen anderer Singles auch sogenannte iNutzer. Mit diesen konnten Personen, die sich im Dating-Portal kostenpflichtig registriert hatten, chatten und flirten. Hinter den Profilen steckten aber keine gewöhnlichen Nutzer der Plattform, sondern von der Website-Betreiberin generierte, fiktive Charaktere. Über diese Accounts konnten Mitarbeiter der Website von regulären Nutzern kontaktiert werden und eine Art Fake-Unterhaltung führen. Im Gegensatz zu den Profilen realer Interessenten, bestand dabei jedoch nie die Möglichkeit, dass die Unterhaltung zu einem näheren Kontakt oder einem Treffen führt. Sie brauchen rechtliche Beratung? Rufen Sie uns an für eine kostenlose Ersteinschätzung oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Sie müssen nur entscheiden, wen sie kennenlernen wollen. Da auf der Startseite des Portals aber kein Hinweis darauf gegeben wurde, dass nicht hinter allen angezeigten Profilen auch Personen stehen, mit denen sich die Nutzer möglicherweise auch wirklich verabreden können, klagte der vzbv und verlangte, dass auf der Website das Vorhandensein solcher iNutzer deutlich gekennzeichnet werde. Einen entsprechenden Hinweis in den AGB sahen die Verbraucherschützer nicht als ausreichend an. Da der Verbraucher nicht erkennen könne, dass er auch mit Fake-Profilen chatte, sei das Angebot des Unternehmens irreführend. Ihrer Ansicht nach könne man kein wettbewerbswidriges Verhalten durch das beworbene Angebot annehmen. Dies sei insbesondere der Fall, da den moderieten Profilen über Deshalb sei an der Werbung nichts auszusetzen. Die Richter am LG Berlin gaben den Verbraucherschützern recht und sahen in der Geschäftspraktik der Dating-Plattform ebenfalls eine wettbewerbswidrige Handlung. Durch die Werbung täusche die Plattformbetreiberin ihre Kunden über wesentliche Merkmale des Dating-Angebots. Ein durchschnittlich verständiger Verbraucher verstehe Videos Auf Dating Portalen Veröffentlicht so, dass er nach seiner Anmeldung auf anderer Nutzer treffe, die ebenfalls den Wunsch haben, dort flirtwillige Menschen kennenzulernen. Er rechne hingegen nicht damit, dass hinter den Profilen auch von der Plattform beschäftigte Moderatoren stehen. Mit diesen könne er seine Erwartung, sich mit anderen Menschen zu verabreden, nicht erfüllen. Genau diese Erwartungshaltung werde aber durch die Aufmachung der Website ausgelöst. Die Betreiberin werbe nämlich explizit damit, dass der Nutzer neue Bekanntschaften machen und die hinter dem Profil stehende Person kennen lernen könne. Da dies bei den iNutzern aber nicht möglich sei, werde beim Nutzer eine Vorstellung über das Angebot der Website hervorgerufen, die unrichtig sei. Das LG Berlin betonte, dass die Erwartungshaltung der Nutzer auch nicht durch den Hinweis in den AGB zurechtgerückt werde. Mann könne von einem durchschnittlichen Verbraucher nicht erwarten, dass dieser die AGB vollständig lese. Insbesondere seien die AGB nicht der richtige Ort, um auf wesentliche Videos Auf Dating Portalen Veröffentlicht der angebotenen Leistung hinzuweisen. Eine wettbewerbswidrige Handlung liege vor, da Interessenten an der Dating-Plattform durch die unrichtige Werbung dazu bewegt werden, sich im Portal anzumelden. Aktuelle Urteile und Neuigkeiten aus der Welt des Rechts, verständlich und kompetent erläutert. Dazu hilfreiche Verbrauchertipps und die neuesten Videos von unserem YouTube-Channel. Das alles gibt es jede Woche in unseren Rechts-News. Der Verbraucher werde auch explizit dadurch, dass die Betreiberin nicht bereits auf der Startseite auf die unechten Profile hinweise, in die Irre geführt. Das Vorhandensein solcher iNutzer stelle eine für den Verbraucher wesentliche Information dar. Ohne diese sei er nicht in der Lage, eine vernünftige Entscheidung darüber zu treffen, ob er das Dating-Portal nutzen möchte. Eine Abwägung des Interesse des Verbrauchers an der Information über die künstlichen Profile gegen das Interesse des Unternehmens, eben diese Information nicht zu geben, falle hier zugunsten der Verbraucher aus. Das ergebe sich insbesondere daraus, dass das Interesse Videos Auf Dating Portalen Veröffentlicht Verbrauchers an der Information entsprechend hoch sei.
Dating-Portal muss deutlich auf Fake-Profile hinweisen
Hacker veröffentlicht Daten von 2,28 Millionen Nutzern einer Dating-Plattform | heise online Doch dort tummeln sich Betrüger, die Liebe. TECHBOOK erklärt die Internet-Erpressung. Ob über soziale Netzwerke oder Dating-Plattformen: Partnersuche findet häufig online statt. Wer im Internet mit unbekannten Personen flirtet, kann schnell in die Sextortion-Falle kommen. Dating-Portal gehackt und brisante Infos veröffentlicht - oeatFür den Nutzer ist dabei nicht unbedingt ersichtlich, dass er bei seiner Online-Beziehungssuche nicht nur auf echte Kandidaten trifft. Aber warum sollte ein völlig fremder und zudem überdurchschnittlich attraktiver Mann plötzlich von Liebe sprechen, obwohl man sich noch nie gesehen hat? Worauf man achten sollte und was zu tun ist, wenn man doch einbricht, erfahren Sie hier. Insbesondere seien die AGB nicht der richtige Ort, um auf wesentliche Inhalte der angebotenen Leistung hinzuweisen. In einem Urteil beschäftigte sich das LG Berlin nun mit sogenannten iNutzern.
Plattform wirbt mit neuen Bekanntschaften
Berliner Landgericht gibt Klage des vzbv gegen Betreiber der Plattform hobbyhuren-huren.online statt. Ob über soziale Netzwerke oder Dating-Plattformen: Partnersuche findet häufig online statt. Doch dort tummeln sich Betrüger, die Liebe. Im Online-Dating-Markt findet der Verbraucher1 drei Arten von Portalen vor: „Partnervermitt- lungen“, die auf Basis des eigenen Profils Partner vorschlagen. Wer im Internet mit unbekannten Personen flirtet, kann schnell in die Sextortion-Falle kommen. TECHBOOK erklärt die Internet-Erpressung.Wenn im Netz Liebe vorgegaukelt wird, um an Geld zu kommen: Love Scam. Er rechne hingegen nicht damit, dass hinter den Profilen auch von der Plattform beschäftigte Moderatoren stehen. Mehrere Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB des Streaminganbieters DAZN sind unwirksam. Urteile 4. Auf Dating-Plattformen suchen Nutzer nach neuen Bekanntschaften und zukünftigen Beziehungen. Online-Dating-Portale Betreiber muss deutlich auf Fake-Profile hinweisen. Immer auf dem neusten Stand bleiben! Die Datenbank enthält auch künstlich angelegte Profile, die von Mitarbeitenden des Unternehmens moderiert werden. Er müsse gerade nicht damit rechnen, dass über wichtige Aspekte der angebotenen Leistung, erst in den AGB informiert werde. Überprüfen Sie alle Angaben über Suchmaschinen wie z. Ein sogenanntes Fake-Profil kann man an folgenden Anhaltspunkten erkennen: Das Profil existiert erst seit wenigen Tagen - d. Es gibt neue Nachrichten. Die Erpresser nutzen Informationen von Dating-Plattformen oder auch Bilder und Videos von ihren Opfern. Urteil ansehen. LG Berlin beanstandet Irreführung der Verbraucher:innen. Worauf man achten sollte und was zu tun ist, wenn man doch einbricht, erfahren Sie hier. Der Angebetete wird ja wohl ein paar gute Freunde haben, die ihm helfen können. Brisant Zur Brisant-Startseite. Morddrohungen gegen Simone Lugner - Mann in Simmering verhaftet! Durch die folgenden Buttons können Sie direkt auf einen speziellen Bereich des Inhaltes springen. Das Vorhandensein solcher iNutzer stelle eine für den Verbraucher wesentliche Information dar. Sind sie dem Love-Scammer auf einer Dating-Plattform oder in den Sozialen Netzwerken begegnet, sollten Sie nicht versäumen, dem Betreiber sein Profil zu melden. Mit einem QR-Code wollen Betrüger an die Kontodaten kommen. Stromschlag - Ab wann wird's gefährlich? Aktuelle Urteile und Neuigkeiten aus der Welt des Rechts, verständlich und kompetent erläutert. Da die Kennwörter verschlüsselt sind, sind diese auch nicht umgehend nutzbar. Dass hinter den Profilen nicht nur echte Nutzer stecken, stand nur in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wir sind bekannt aus. Love-Scammer sind charmant und verbindlich - Klar, sonst würde man ihnen ja nicht so schnell auf den Leim gehen Neue Betrugsmasche - ein angeblicher Anruf von Europol: Polizei warnt vor dreisten Betrügern am Telefon. Dieses Thema im Programm: Das Erste BRISANT Fotos und Nachrichten sind nicht enthalten. Urteil vom